Mensa

Wichtige Informationen und Hinweise
zum Bestellsystem

1. Muss ich das Mittagsmenü vorbestellen?

Aufgrund der Zubereitung sowie aus organisatorischen Gründen ist eine Vorbestellung des Mittagsmenüs bis spätestens zum Ende der 2. großen Pause am gleichen Tag zwingend erfor- derlich. (für Abbestellungen oder Umbestellungen gilt die gleiche Frist)

Krankheitsbedingte Abmeldungen werden vor dem Unterricht über das Sekretariat (Tel. 05977/937-751) der Oberschule entgegen genommen.

Wie bezahle ich mein Mittagessen?

Aus hygienischen aber auch aus organisatorischen Gründen (geringe Wartezeiten) erfolgt die Bezahlung des Speisen- und Warenangebots bargeldlos.

Als Zahlungsmittel bei der Essensausgabe kommt ein Chip in Form eines Schlüsselanhängers mit der gespeicherten personengebundenen Identifikationsnummer zum Einsatz. Allen Schü- lerinnen und Schülern des Schulzentrums die an der Mittagsverpflegung teilnehmen, wird als Erstausstattung kostenlos ein Chip zur Verfügung gestellt.

Damit vor der Mittagessenbestellung ein Guthaben aufgebaut wird, überweisen die Erzie- hungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler mit folgenden Angaben: ID-Nummer Vor- name Name des/r Schülerin/Schüler per Dauerauftrag oder per regelmäßigen oder unregel- mäßigen Einzelüberweisungen einen selbst zu bestimmenden Betrag auf das Konto der Samtgemeinde Spelle Nr. 100067501, BLZ 280 699 94, bei der Volksbank Süd-Emsland.

Bei jeder Überweisung und Einzahlung sind die ID-Nummer und der Vorname und Name des Schülers zur korrekten Zuordnung zwingend notwendig.

Hinweis:

Bei Überweisungen von einem Konto einer anderen Bank auf das Konto der Samtgemeinde Spelle muss mit bis zu mehreren Tagen bis zur Gutschrift gerechnet werden.

2. Wie und wo bestelle ich das Mittagsmenü? Anmeldung über das Internet / Bestellterminal

Über das Internet melden sich die Schülerinnen und Schüler mit ihrer ID-Nummer und ihrem persönlichen Passwort an. Bei der Bestellung über den Bestellterminal wird der Chip eingelesen.

Es erscheint der Wochenspeiseplan. Eine Bestellung erfolgt durch leichtes Markieren und Bestätigen der entsprechenden Felder. Mit Auslösung der Bestellung werden automatisch die Kosten für das gewählte Menü vom Guthabenkonto der Schülerin/des Schülers abgezogen. Mit dem Bestätigen der Bestellung wird garantiert, dass an den ausgewählten Tagen ein Essen in der Mensa bereit steht.

Am Bestellterminal im GTB – Bereich und im Internet kann jederzeit abgelesen werden, wel- ches Essen an welchem Tag bestellt wurde.

Das System weist zur Erinnerung zusätzlich ab einem Kontowert von 9,00 € auf das geringe Guthaben hin.

Hinweis: Der Chip wird den Schülerinnen und Schülern die am Mittagessen teilnehmen gesondert von dem Schulsozialarbeiter in den ersten Tagen nach den Sommerferien ausgehändigt.
Nach Erhalt der persönlichen Daten (ID-Nummer und Passwort) können unter Angabe der ID-Nummer Vorname Name der Schülerinnen/Schüler Überweisungen auf das Konto der Samtgemeinde Spelle erfolgen (siehe auch Punkt 1).

3. Wann erfolgt die Ausgabe der Mittagsmenüs?

Die Ausgabe des Mittagessens erfolgt um 13.20 Uhr in der Mensa der Oberschule Spelle. Vor der Essensausgabe wird der Chip in der Mensa an der Ausgabetheke auf ein Lesegerät gelegt. Das Gerät zeigt dem Personal der Mensa an, dass ein Essen für den Tag bestellt wurde.

4. Welche Darstellungen und Auswertungen ermöglicht das Bestellsystem?

Im Internet und auch am Bestellterminal werden die Wochen-Speisenpläne eingebracht. Bis dienstags der laufenden Woche werden die Speisenpläne der kommenden Woche eingebracht, so dass einige Zeit im Voraus die Mahlzeiten geplant und bestellt werden können.

Dieses System schafft Transparenz und Klarheit für die Teilnehmer, die Schülerinnen und Schüler und auch die Eltern/Erziehungsberechtigten. Die Eltern können z.B. mit den jüngeren Schülerinnen und Schülern gemeinsam die Bestellungen tätigen. Eine genaue Übersicht über die Abbuchungen im Guthabenkonto ermöglicht es den Eltern/Erziehungsberechtigten und Schülerinnen/Schülern die Verwendung des Geldes nachzuvollziehen.

5. Was passiert, wenn die Schülerin/der Schüler den Chip verliert?

Die Schülerin oder der Schüler muss den Verlust unverzüglich dem Schulsekretariat melden. Der Chip wird sofort gesperrt.

Wird der Chip wieder gefunden, erfolgt eine Aktivierung ebenfalls im Schulsekretariat.

Die Kosten für den verlorenen Chip in Höhe von 6,00 € sind zu ersetzen. Die Schülerin/der Schüler erhält mit der Ausgabe eines neuen Chips auch eine neue ID-Nummer und ein neues Passwort. Der neue Chip wird im Sekretariat nach Bezahlung in bar ausgegeben.

Bei Schulentlassung/Schulwechsel müssen die Schülerinnen und Schüler den Chip wieder abgeben.

Bei der Rückgabe des Chips wird das noch vorhandene Guthaben zurück überwiesen.

6. Wer hat Zugriff auf die Daten?

Alle datenschutzrelevanten Aspekte werden beachtet. So werden die Zugriffsberechtigungen je nach benötigten Daten ausgegeben. Zum Beispiel hat der Betreiber keinen Zugriff auf die Schülerdaten, sondern kann nur die Anzahl der Bestellungen abrufen. Auch auf die überwie- senen Beträge hat der Betreiber keinen Zugriff. Hier werden Mitarbeiter der Samtgemeinde Spelle die Kassengeschäfte führen und die Abrechnung mit dem Betreiber vornehmen.

Das Sekretariat und der Schulsozialarbeiter der Haupt- und Realschule erhalten einen Zugriff, um die Daten der Schülerinnen und Schüler in das System einzupflegen.

Ansprechpartner

Andrea Schneider
Mathematik, Deutsch
Andrea Schneider
Mathematik, Deutsch